AGB - Lieferbedingungen und Disclaimer
Textilreinigung
wird sachgemäß und schonend
ausgeführt.
Mängel am eingelieferten
Reinigungsgut
Textilpflege Riedel
ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die
Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er
nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B.
Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und
der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und
Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße
Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene
Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht
oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend
gekennzeichnet ist oder Textilpflege Riedel dies
durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen
Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket).
Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der
Kunde muß das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach
dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb
eines Jahres nach diesem Termin, und ist Textilpflege
Riedel der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist
er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn,
der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke,
deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens
nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig
und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf
einen etwaigen Verwertungserlös.
Bei Mängeln am ausgelieferten
Reinigungsgut
hat der Kunde zu beweisen, daß
das Reinigungsgut von Textilpflege Riedel bearbeitet
wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des
Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von
zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden.
Haftungsgrenze
Textilpflege Riedel
haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in
Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet
Textilpflege Riedel nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten
ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
Achtung:
Unsere Haftung kann auf das 15fache
des Bearbeitungspreises begrenzt sein (siehe Nr. 5 AGB). Sie können
aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes, z.B. durch
Abschluß einer Versicherung, vereinbaren.
Wegen des bisherigen Wortlauts der Empfehlung wird auf die Bekanntmachung
Nr. 30/82 vom 18. März 1982 (BAnz. Nr. 61 vom 30. März
1982) Bezug genommen.
Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über
die Vereinbarkeit der Empfehlung mit dem Gesetz zur Regelung des
Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)
vom 9. Dezember 1976. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund
anderer gesetzlicher Vorschriften die gerichtliche Prüfung
zu verlangen, wird durch diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt.
Die vorstehende Empfehlung ist unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung
darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger
Druck angewendet werden.
Zusatz:
Zu 5. Haftungsbegrenzung / Versicherungsmöglichkeit
Die Haftungsbegrenzung auf den 15fachen Bearbeitungspreis ist
und bleibt das Kernstück der Lieferungsbedingungen. Eine
Haftung der Textilreinigung ist nur möglich, wenn einem Textilreiniger
ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit
ist die Haftung auf den 15fachen Reinigungspreis begrenzt. Bei
leichter Fahrlässigkeit kann der Kunde durch den vorherigen
Abschluß einer Versicherung die Haftung des Textilreinigers
bis zum Zeitwert erweitern. Der Textilreiniger muß beim
Abschluß einer Zusatzversicherung dem Kunden die Versicherungsleistung
und den Preis nennen. Dazu wird dem Textilreiniger empfohlen,
Kontakt mit seiner Versicherung aufzunehmen. In Höhe des
Zeitwertes haftet der Textilreiniger grundsätzlich bei grober
Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.
